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Rechtsprechung
   RG, 16.02.1900 - VIa 181/99   

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RG, 16.02.1900 - VIa 181/99 (https://dejure.org/1900,432)
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RG, Entscheidung vom 16. Februar 1900 - VIa 181/99 (https://dejure.org/1900,432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Richtet sich die Höhe der Verzugszinsen bei vor dem 1. Januar 1900 begründeten Schuldverhältnissen seit dieser Zeit nach dem § 288 Abs. 1 B.G.B., und zwar auch dann, wenn der Verzug zuvor eingetreten ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 46, 74
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Rechtsprechung
   RG, 16.02.1900 - Rep. VI a. 181/99   

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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • RGZ 46, 74
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 2 U 28/19

    Erschleichen eines Titels

    Die Rechtsprechung hat jedoch ständig, auch, soweit sie grundsätzlich die Bindung an die Vorentscheidung als Auswirkung der Rechtskraft anerkannt hat, daran festgehalten, dass sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB die Rechtskraft nicht durchsetzen könne, wenn sie bewusst rechtswidrig zu dem Zweck herbeigeführt sei, "dem, was nicht Recht sei, dem Stempel des Rechts zu geben" (RGZ 46, S. 74 (79); RGZ 61, S. 359 (365)).
  • BSG, 01.12.1972 - 3 RK 36/71
    Schuldnerverzug bereits vor dem Inkrafttreten des 5 597 a : Abs° 2 RVG, von diesem Zeitpunkt aus gesehen also in der Vergangenheit, entstanden" Das rechtfertigt aber nicht den von der Revision gezogenen Schluß, damit sei der die Zinspflicht begründehde Sachverhalt in der Vergangenheit abgeschlosseno Wenn % 597 a Abs° 2 RVO als matbestandsmerkmal eine Beitragsforderung und den Schuldnerverzug fordert, bedeutet dies nicht, daß die Vorschrift ihre Entstghpng mit der Zinspflicht belegt° Vielmehr knüpft\ über mehr als drei Monate an" Der rechtlich bedeutsame Sachverhalt liegt nicht in der Entstehung von Forderung und Verzug als solchen, sondern in dem mangels Erfüllung der Forderung vorhandenen Zinsschuldverhältnis (vgl° auch RGZ 46, 74;.
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